Führerscheinklassen - Fahrschule Mathias Hackenschmidt in Wietzendorf und Munster

Mit uns fahren Sie alles

Verschaffen Sie sich auf dieser Seite einen Überblick über die unterschiedlichen Klassen und welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen. Bei vielen Führerscheinen muss auf das zulässige Gesamtgewicht oder die zugelassene Leistung der Fahrzeuge geachtet werden. Gerne beraten wir Sie, welcher Führerschein für Sie am besten ist! 


Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind häufig weniger Theoriestunden notwendig. Teilweise müssen Sie die Theorieprüfung kein zweites Mal ablegen. Informieren Sie sich einfach in der Übersicht bei der gewünschten Führerscheinklasse oder fragen Sie uns.

Unsere Führerscheinklassen auf einen Blick

Voraussetzungen zum Erwerb der Scheine

Wenn nicht anders erwähnt, sind für den Erwerb aller Führerscheinklassen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erforderlich. Bei einzelnen Klassen sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Klasse oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Erforderlich

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Erste Hilfe Kurs

  • Personalausweis oder Reisepass

Mofas

Prüfbescheinigung für Mofas

Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit und ohne Tretkurbel.

Die Bauart des Mofas muss gewähren, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen besondere Sitze angebracht werden.

Weitere Informationen

Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung

Führerscheine für Motorräder - die A-Klassen

Klasse AM

Mit diesem Führerschein dürfen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder - wie Roller - und vierrädrige Leicht-Kfz gefahren werden. Beachten Sie in jedem Falle, ob Ihr Fahrzeug die zulässige Leistung nicht überschreitet. 

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder

AM Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungs- und Fremdzündungsmotoren

  • Motorleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leicht-Kfz

AM Vierrädrige Leicht-Kfz

  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • Motorleistung max. 4 kW

  • Leermasse max. 350 kg

Weitere Informationen

AM Infos

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Klasse A1

Die Klasse A1 bietet bereits Minderjährigen die Möglichkeit zur eigenen Mobilität. Mit sogenannten gedrosselten Motorrädern oder einem kleinen Pkw können junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Geburtstag ihre Freiheit genießen.

Krafträder

A1 Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³

  • Leistung max. 11 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

A1 Dreirädrige Kfz

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h

  • Leistung max. 15 kW

Weitere Informationen

A1 Infos

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Beinhaltet Klasse AM

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Klasse A2

Sie sind 18 Jahre alt und möchten einen Motorradführerschein machen? Dann ist die Klasse A2 genau richtig für Sie! Oder haben Sie schon den Führerschein der Klasse A1? Dann können Sie problemlos und ohne eine weitere theoretische Prüfung zur Klasse A2 aufsteigen.

Krafträder

A2 Krafträder

  • Leistung max. 35 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Weitere Informationen

A2 Infos

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Beinhaltet Klassen AM und A1

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A

Wenn Sie sich erst nach Ihrem 18. Geburtstag dazu entschließen, einen Motorradführerschein zu machen, können Sie direkt die Klasse A erwerben. Diese umfasst die Klassen AM, A1 und A2. Sind Sie bereits im Besitz der Klasse A2? Dann können Sie ohne eine weitere theoretische Prüfung aufsteigen. 

Krafträder

A Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³ oder

  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kfz mit Leistungen über 15 kW und symmetrisch angeordneten Rädern

A Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³ oder

  • bbH über 45 km/h

Weitere Informationen

A Infos

  • Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

  • Mindestalter 21 Jahre für Trikes

  • Mindestalter 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Beinhaltet Klassen AM, A1 und A2

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Führerscheine für Pkw - die B-Klassen

Klasse BF 17

Sie möchten nicht, dass Ihr Kind nach Erwerb des Führerscheins direkt alleine losfährt? Dann ist das Begleitende Fahren genau das Richtige!

Bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes sitzen Sie an dessen Seite und können viele hilfreiche Tipps geben. Auch für die Fahrschüler ist das Begleitende Fahren eine gute Möglichkeit nach der Fahrschule Sicherheit und wertvolle Erfahrungen im Straßenverkehr zu erlangen. 

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Begleitende Fahren!

Erforderliche Unterlagen

BF 17

  • Kopien von Fahrerlaubnis und Personalausweis der Eltern

  • Kopien von Fahrerlaubnis und Personalausweis der Begleitperson

  • Führerscheinantrag

  • Antrag der Eltern/gesetzlichen Vertreter

  • Antrag der Begleitperson

Weitere Informationen

BF 17 Infos

  • Mindestalter 17 Jahre

  • siehe Klasse B

Klasse B

Hinter der Klasse B verbirgt sich der "normale" Autoführerschein. Haben Sie bereits den Führerschein der Klasse BF 17, erhalten Sie automatisch Klasse B, sobald Sie 18 Jahre alt sind und dürfen dann auch ohne Begleitperson fahren.

Kraftfahrzeuge

B Kraftfahrzeuge

  • Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit zG max. 3.500 kg

  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

B Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

  • Wegfall der Bestimmung zG Anhänger mit max. Leermasse des Zugfahrzeugs bei der Anhängerregelung

Weitere Informationen

B Infos

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Beinhaltet Klassen AM und L

Fahren mit Anhänger

Es gibt zwei unterschiedliche Führerscheinklassen, die es Ihnen ermöglichen mit einem größeren Autoanhänger zu fahren. Beachten Sie unbedingt die Beschränkungen zum maximalen zulässigen Gesamtgewicht der Anhänger und der Fahrzeugkombination.

Klasse 96

B 96 Infos

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B notwendig

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

  • Anhänger mit zG über 750 kg

  • zG der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg

Klasse BE

BE Infos

  • Mindestalter 17 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B notwendig

  • Geltungsdauer ohne Befristung

  • Keine theoretische Prüfung, aber eine praktische Prüfung erforderlich.

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750kg, aber max. 3.400 kg

Führerscheine für Lkw - die C-Klassen

Klasse C1

Kraftfahrzeuge

C1 Kraftfahrzeuge

  • Ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A

  • Mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg

  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zG

Weitere Informationen

C1 Infos

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf je 5 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B notwendig

Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

C1E Kraftfahrzeuge

  • zG Anhänger über 750 kg

  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

C1E Kraftfahrzeuge_2

  • zG Anhänger über 3.500 kg

  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Weitere Informationen

C1E Infos

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf je 5 Jahre

  • Vorbesitz Klasse C1 notwendig

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges"

Klasse C

Kraftfahrzeuge

C Kraftfahrzeuge

  • Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

  • zG über 3.500 kg

  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zG

Weitere Informationen

C Infos

  • Mindestalter 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung", sonst 21 Jahre

  • Geltungsdauer befristet auf je 5 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B notwendig

  • Beinhaltet Klassen C1, L, M und S

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

CE Kraftfahrzeuge

  • zG Anhänger über 750 kg

  • Einschluss der Klassen BE, C1E sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Weitere Informationen

CE Infos

  • Mindestalter 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung", sonst 21 Jahre

  • Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre

  • Vorbesitz Klasse C notwendig

Führerscheine für Traktoren - die T- und L-Klasse

Klasse T

Die T-Klasse beinhaltet alle Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Die Maschinen und Anhänger sind jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und werden ausschließlich hierfür eingesetzt.

Erforderliche Unterlagen

T erforderlich

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Erste Hilfe Kurs

  • Personalausweis oder Reisepass

Weitere Informationen

T Infos

  • Mindestalter 16 für bbH 40 km/h

  • Mindestalter 18 für bbH 60 km/h

  • Geltungsdauer ohne Befristung

Klasse L

Meinem einem Führerschein der Klasse L können Sie Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden fahren. Diese haben eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Mit einem Anhänger dürfen die Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern können Sie ebenfalls mit diesem Führerschein fahren. 

Erforderliche Unterlagen

L erforderlich

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Erste Hilfe Kurs

  • Personalausweis oder Reisepass

Weitere Informationen

L Infos

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Geltungsdauer ohne Befristung